Checker Evi:
Künstliche Intelligenz hilft beim Melden irreführender Werbeversprechen

Foto: https://medwatch.de/checker-evi/

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel boomt. Im Internet herrscht ein Wildwuchs gesundheitsbezogener Werbung. Vieles davon ist unzulässig. Ein vom WPK-Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus gefördertes Projekt kann Verbraucher:innen nun dabei helfen, die zuständigen Behörden auf verbotene Werbeversprechen aufmerksam zu machen – mithilfe Künstlicher Intelligenz.

Der von einem fünfköpfigen Expert:innenteam aus den Disziplinen Wissenschaftsjournalismus, Ernährungswissenschaften, Computerlinguistik und Rechtswissenschaften entwickelte Chatbot trägt den NamenChecker Evi. Evi steht für Evidenz, das heißt fundierte Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien. Diese fehlen häufig, wenn Hersteller oder Influencer:innen in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel das Blaue vom Himmel versprechen. „Checker Evi baut für Verbraucher:innen eine niedrigschwellige Brücke über die Abgründe irreführender Gesundheitsinformationen“, sagt Dr. Sigrid März, Leiterin des innovativen Projekts.

Was kann Checker Evi?

Der Chatbot stellt den Nutzenden Fragen und findet so heraus, ob es sich bei dem fraglichen Produkt tatsächlich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt und die Werbung hierfür irreführend ist. Die Künstliche Intelligenz ist in der Lage, typische Fallkonstellationen für unerlaubtes Marketing zu erkennen. Sie gleicht Werbeaussagen mit den von der Europäischen Union zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen, den Health Claims, ab. Ergibt sich im „Gespräch“ mit Checker Evi der Verdacht einer Irreführung, bereitet der Chatbot eine E-Mail an die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde vor. Die Nachricht können die Nutzenden dann selbst abschicken.

In Zukunft sollen noch weitere Produktkategorien wie Arzneimittel, Medizinprodukte oder Kosmetika hinzukommen. Darüber hinaus ist geplant, dass Checker Evi auch über Landesgrenzen hinweg weiterhilft. Einige der verantwortlichen Hersteller haben ihren Sitz außerhalb Deutschlands.

Warum es ein Werkzeug braucht, um irreführende Werbung zu melden

Hersteller können Nahrungsergänzungsmittel leicht auf den Markt bringen. Anders als bei Arzneimitteln gibt es kein Zulassungsverfahren, in dem ihre Wirkung überprüft wird. Die Produktpalette ist riesig, von Vitaminkapseln über Detoxpülverchen bis hin zu Melatoningummis. Viele Unternehmen versuchen, aus dem Trend zur Selbstoptimierung und -behandlung Kapital zu schlagen. „Sie schreiben ihren Produkten gesundheitsfördernde Wirkungen zu, für die es keine wissenschaftlichen Belege gibt“, sagt Dr. März. Verbraucherschützer:innen kritisieren dieses Geschäftsgebaren seit Jahren. Das Portal Klartext Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen spricht von einem „Geschäft mit der Gesundheit“.

Ein weiteres Problem: Den meisten Verbraucher:innen sind die Stellen, wo sie unseriöse Heilsversprechen melden können, nicht bekannt. Allein in Deutschland gibt es knapp 400 zuständige Behörden. Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, fallen sie unter die amtliche Lebensmittelaufsicht – die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist. In diesem Behördendschungel finden Verbraucher:innen nun mitChecker Evi die zuständige Stelle.

Hintergrundinformationen

Checker Evi ist ein Kooperationsprojekt des Online-Magazins für evidenzbasierten MedizinjournalismusMedWatch und des Innovationslabors für neuen Journalismus tactile.news. Es wird seit November 2023 unter dem Arbeitstitel „MedVertify“ durch den WPK-Innovationsfonds für Wissenschaftsjournalismusgefördert. Fachlich unterstützt wird das Entwicklerteam durch das Projekt »Gesundheitlicher Verbraucherschutz im digitalen Health-Style-Markt« der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Quelle https://medwatch.de/checker-evi/

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