Lebensmittelkurier - Leseprobe



 

Von der Kliesche, die auszog eine "echte Rotzunge " zu werden

 

Dr. Claude Boiselle,

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- u. Veterinärdienst des Landes Bremen, Dienststelle Bremerhaven

 

Mit Beginn der Herbstsaison warb die Gastronomie im Weser-Ems-Bereich verstärkt mit Aktionen, bei denen hochwertige Fischereierzeugnisse "satt" angeboten werden. Bevor durch die Schutzklauselbestimmungen der EU Garnelen knapp und teuer wurden, waren diese Krebstiere bei weiten am häufigsten im Angebot solcher Aktionen vertreten.

 

Limande(s) (Microstomus kitt) ist ein Plattfisch, dem hierzulande wegen der hohen geschmacklichen Qualität eine bedeutende Wertschätzung entgegen gebracht wird. So nimmt es zunächst nicht wunder, dass für Aktionen zunehmend "Limandes satt" angeboten wurde. Erstaunlich war dabei immer der Preisrahmen, der für das gesamte Menu unter den Gestehungspreisen für die Rohware des Fischanteils lag.

 

Nachforschungen ergaben, dass es sich bei den angeblichen Limandes tatsächlich um aus dem nördlichen pazifischen Raum stammende Klieschen handelte. In den Handel gelangten gefrorene Filets ohne Haut der Fischart Limanda aspera, für die in Deutschland die offizielle, d.h. nach der "Erste(n) Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur" (Vom 28. August 2002, BAnz. S. 21131, s.u.)gesetzlich vorgeschriebene Handelsbezeichnung Raue Kliesche oder Pazifische Kliesche anzuwenden ist.

Trotz der ausgesprochenen Ähnlichkeit der lateinischen Gattungsbezeichnung "Limanda" mit der hier üblichen Bezeichnung "Limande(s)" und der nahen zoologischen Verwandtschaft - beides sind Schollenartige - handelt es sich um vollkommen getrennte Fischarten.

 

Der Limande(s), auch "Echte Rotzunge" genannt, werden vergleichbare mitunter auch höhere kulinarische Qualitäten als der Seezunge zugesprochen. Die Fangmengen sind begrenzt, da der Fisch meist nur als Beifang, bei der Plattfisch und Garnelenfischerei angelandet wird, daher ist der Fisch auch sehr hochpreisig. Die Hauptfangebiete liegen vorwiegend im NO-Atlantik von Island bis einschließlich der Nordsee und der Norwegischen Küste.

 

Im gleichen Verbreitungsgebiet wird auch neben der sattsam bekannten Scholle auch die Kliesche (Limanda limanda) gefangen. Das raue Schuppenkleid der Augenseite hat ihr (angeblich) auch den Namen "Scharbe" (Scharchen) eingetragen. In Italien, Frankreich und Spanien wird dagegen im allgemeinen Sprachgebrauch der lateinische Namen "Limanda" z.T. auch in Abwandlungen verwendet. Auch die Kliesche ist, wenn auch nicht so hochwertig wie die Echte Rotzunge, ein guter Speisefisch.

Das pazifische Gegenstück zur Kliesche ist die oben genannte "Yellow Fin Sole" (Limanda aspera). Der Fisch wird weltweit ebenfalls als wohlschmeckend geschätzt.

 

Durch die Namensverwandtschaften sind bei diesen Fischen Verwechselungen und Täuschungen leicht möglich, daher müssen die gesetzlichen Bestimmungen besonders sorgfältig beachtet werden:

Bei der Abgabe in der Gastronomie ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) zu beachten:

Zum Schutz vor Täuschung/Verwechselung sind nach dem Lebensmittelrecht Fische gemäß Ihrer Art zu kennzeichnen. Somit dürfen keine Bezeichnungen verwendet werden, die geeignet wären, den Verbraucher über die Identität der Fischart zu täuschen. Bereits verbreitete Namen, wie „Pazifik-Limandesfilet" sind daher keine korrekte Deklaration. Als zutreffende Bezeichnung kommt nur die Bezeichnung Kliesche oder Scharbe ggf. mit dem Herkunftsbereich in Betracht

Beim Anbieten oder sonstigen Feilhalten auch in der Gastronomie muss zur Vermeidung von Bußgeldverfahren, wegen Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Nr. 5b LMBG (Täuschung) strikt auf eine korrekte Namensgebung geachtet werden. Insbesondere sind alle Hinweise zu vermeiden, die Verwechslungen mit der "Echten Rotzunge" (Limandes) möglich erscheinen lassen.

 

Bei der Abgabe an gewerbliche Abnehmer oder im Einzelhandel an Verbraucher sind zusätzlich die Bestimmungen des Fischetikettierungsgesetzes (01.08.2002) zu beachten. Danach müssen die Wirtschaftbeteiligten bei der Abgabe die nach einer nationalen Liste festgelegten Liste Handelsbezeichnungen und/oder die wissenschaftliche (lat.) Artenbezeichnung anwenden. Gleichzeitig sind die Herkunft und die Produktionsmethode anzugeben. Soweit das LMTVet feststellen konnte, werden die Fertigpackungen in den Herkunftsländern korrekt, mit "Limanda aspera" gekennzeichnet, jedoch finden sich unzulässige Bezeichnungen, die auf die wertvollere "Limande" hinweisen bereits in den Angeboten und Rechnungen der Großhändler.

Diese falschen Angaben sind sowohl nach dem Lebensmitterecht als auch nach dem Marktordnungsrecht (Etikettierungsgesetz) unzulässig und können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Achten sie daher bitte auf allen Stufen des Inverkehrbringens auf die korrekte Kennzeichnung.

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