Lebensmittelkurier - Leseprobe
Entwurf eines Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs liegt vor
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) hat Mitte Oktober den „Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts“ veröffentlicht.
Wichtigster Bestandteil der als Artikelgesetz strukturierten Regelung ist das „Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)“ (Artikel 1), mit dem tiefgreifende
Änderungen der lebens- und futtermittelrechtlichen Landschaft herbeigeführt werden
sollen.
- Wesentliches
Ziel der Neuorientierung ist die Anpassung der bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für den Bereich der Lebensmittelsicherheit.
Hierzu zählt in erster Linie die Berücksichtigung des Prinzips „Vom
Stall/Feld bis zum Teller“, wie es in der so genannten „Basis-Verordnung“
der EG (Nr. 178/2002) verankert ist. Aus diesem Grunde ist die
Einbeziehung des futtermittelrechtlichen Bereichs von besonderer
Bedeutung.
- Ferner
soll durch Zusammenführung von bisher auf viele einzelne Gesetze
verteilter Regelungen ein Transparenzeffekt erreicht werden, wobei die Aufhebung
der betreffenden Einzelgesetze vorgesehen ist (s. Artikel 7 des
Neuordnungsgesetzes). In diesem Zusammenhang ist auch beabsichtigt, eine große
Zahl bisheriger gesetzlicher materiell-rechtlicher Regelungen durch
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zu ersetzen.
- Fleisch-
und geflügelfleischhygienerechtliche Vorschriften werden (als
Bestandteile des „Hygienepakets“) künftig Gegenstand unmittelbar
geltenden Gemeinschaftsrechts (d.h. nicht des LFGB!) sein; jedoch
sollen das Fleisch- und das Geflügelfleischhygienegesetz durch das
Neuordnungsgesetz aufgehoben werden.
- Für
die Bereiche der Lebensmittel- und sonstigen Bedarfsgegenstände sowie
der kosmetischen Mittel sind die bisherigen Vorschriften des LMBG sehr
weitgehend in den Entwurf des LFGB übernommen worden.
- Der
Entwurf enthält im Übrigen auch viele lebensmittelrechtliche
Bestimmungen des LMBG in nahezu unveränderter Fassung.
- Vorschriften
für Tabakerzeugnisse sollen wegen der primär
gesundheitsschutzbezogenen Orientierung der LFGB nicht in dieses Gesetz
aufgenommen werden. Statt dessen ist vorgesehen, den Produktbereich in
einem eigenständigen Gesetz (s. Artikel 5 des Neuordnungsgesetzes) zu
regeln. Hierzu wurden die einschlägigen Regelungen bzw. Strukturelemente
des LMBG herangezogen.
- Das Weingesetz
bleibt (abgesehen von einigen materiellen Anpassungen an das
Lebensmittelrecht) als isolierte Rechtsnorm bestehen (s. Artikel 4
des Neuordnungsgesetzes).
- Von
erheblicher Bedeutung sind im Übrigen die in Artikel 2 des
Neuordnungsgesetzes enthaltenen Übergangsvorschriften. Hierdurch
wird vor allem das vorläufige Fortbestehen solcher bisheriger
gesetzlicher Bestimmungen sichergestellt, die durch Rechtsverordnungen
ersetzt werden sollen.
Der Gesetzentwurf wurde ebenfalls Mitte Oktober den Ländern
und Verbänden zugeleitet. Einer Pressemittelung des BMVEL zufolge soll das
Bundeskabinett bereits zu Beginn des Jahres 2004 über den Entwurf beschließen.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1.1.2005 (d.h. zeitgleich mit den
wesentlichen Vorschriften der EG-Verordnung Nr. 178/2002) vorgesehen
(Hinweis: Der Gesetzentwurf, seine Begründung sowie das
zugehörige „Vorblatt“ stehen als pdf-Dateien unter der Internetadresse
www.verbraucherministerium.de/verbraucher/sicher.htm zur Verfügung
Quelle: Food & Recht, Ausgabe Dezember 03, Behr’s
Verlag, Hamburg