Lebensmittelkurier - Leseprobe



Cola, Limo & Co

Quelle: Gastgewerbe, Ausgabe Februar 05

 

 

Unverzichtbar im Angebot

 

Cola und Limonade sind unentbehrlicher Bestandteil einer Getränkekarte in der Gastronomie. Von beiden Getränkearten verspricht sich der Gast neben dem Löschen seines Durstes eine Erfrischung, speziell auch durch die enthaltene Kohlensäure. Aber auch als Basis zu Longdrinks oder „lediglich“ als Begleitgetränk zum Snack wird Cola gerne genossen.

„Die stabil hohe Konsumenten-Nachfrage macht das Angebot von Cola-Getränken für den Gastronomen quasi unerlässlich“, äußert sich dazu Geert Harzmann, Coca-Cola Public Affairs and Communication, für den Marktführer. Nicht nur die  imagestarke Marke biete dem Gastronomen einen erheblichen Mehrwert, sondern die breite Verpackungsvielfalt für nahezu jede Trink-Gelegenheit und die umfangreiche Verkaufstechnik.

„Und der intensive und individuelle Kundenservice ist auf einer Jahrzehnte langen Partnerschaft mit der Gastronomie gewachsen.“ Von der Dosenpfand-Diskussion und deren Folgen sei das Gastgewerbe kaum betroffen worden.

Trotz der unschlagbaren Marktführerschaft von Coca-Cola haben zwischenzeitlich auch Nischen-Colas Gäste-Herzen bzw. Gaumen erobert.

Als die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach 1998 die Markenrechte für „Afri-Cola“ übernahm, hoffte man auf den „Bluna-Effekt“. Denn diese Limonade hatte seit Übernahme der Markenrechte durch Mineralbrunnen AG zweistellige Umsatzzuwächse gebracht und war vor allem bei Jugendlichen zu einem Kult-Getränk geworden. Afri-Cola profitierte dann auch voll vom Revival und der Retro-Sehnsucht der Jugend. Das koffeinhaltige Getränk in der klassischen 0,2-Liter-Flasche mit der schlanken Hüfte und der unverkennbaren Palme im Logo ist heute ein Szene-Nischenprodukt. Kay Maluche, Marketing Manager Business Developement: „Afri-Cola kann der Gastronom durchaus auch im Programm haben, auch wenn ein anderes Cola-Produkt im offenen Ausschank angeboten wird.“

Als weiteren Vorzug der Marke hebt Maluche hervor: „Afri-Cola hat durch seinen Markenauftritt und die entsprechenden Gastronomie-Artikel einen attraktiven Colourcode, der mit jeder Innendekoration der Location kombinierbar ist. Dies bietet dem Gastronomen die Chance, ein Produkt zu führen, welches sein Laden-Image unterstützt.“

 

Vita-Cola, das Kult-Getränk aus DDR-Zeiten, wurde vor zehn Jahren wieder belegt. In Thüringen weist man mit Stolz darauf hin, dass dies wohl das einzige „Land“ auf der Welt sei, in dem nicht einer der beiden US-Cola-Riesen Platz Eins belegt, sondern eine heimische Cola mit knapp 44 Prozent Marktanteil. In den Neuen Bundesländern nimmt Vita-Cola mit 19 Prozent einen guten zweiten Platz ein.

 

Der entscheidende Unterschied zu den großen Playern liege jedoch im Geschmack. „Vita-Cola ist wirklich anders – zitroniger und nicht zu süß“, erklärt Andrea Lottmann, Leiterin PR/Event bei Brau und Brunnen Mineralquellen in Berlin. Viele Gäste würden in den Neuen Bundesländern einfach eine „einheimische“ Cola auf der Karte erwarten. Vita-Cola sei deshalb kein Kult- sondern eher ein „mainstream“-Getränk.

 

Deklaration

 

Wird von den meisten Mineralbrunnen-Unternehmen bedauert, dass ihr Wasser nicht mit Markennamen, sondern lediglich als „Mineralwasser“ auf den Getränkekarten angeboten wird, haben die meisten Cola-Firmen offensichtlich kein Problem damit. Es wird jeweils der Original-Name und dieser oftmals auch als Logo eingedruckt. Denn so Geert Harzmann (Coca-Cola): „Den Gastronomen ist die Bedeutung einer korrekten Bezeichnung bewusst, da der Gast in der Regel auf den ersten Blick wissen möchte, welche Marke er bei seiner Bestellung erhält.“

Für Dr. Sebastian Priller jedoch, Vorstand und Geschäftsführung des Spezi Markengetränkeverbandes Deutschland, ist das Thema Deklaration ein sehr trauriges Kapitel. Im Gegensatz zum Gast, der immer markenbewusster wird, versäumt es der Gastronom häufig, sich über die Marke zu profilieren.“ Häufig sei er auch zu bequem, sich mit den Vorteilen einer Marke und deren Chancen auseinander zu setzen und schreibt dann nur  „Cola“ und „Limo“ in seiner Karte. Leider finde sich auch häufig der Begriff „Spezi“ auf der Karte, wenn die Original-Marke Spezi nicht angeboten wird. Priller: „Dies ist – rechtlich gesehen – verboten Warenunterschiebung, da Spezi für uns markenrechtlich geschützt ist. Wir haben bisher davon abgesehen, hiergegen juristisch vorzugehen und stattdessen mit dem Bayrischen Hotel- und Gaststättenverband eine Aufklärungskampagne gestartet, die der Verband unterstützt, weil er den Wert einer Marke für die Gastronomie erkannt hat“.             mb

Forum | Gästebuch | Links | Impressum
Email: Lebensmittelkontrolleure@bvlk.de

Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.
http://www.lebensmittelkontrolle.de
© 2010