DLC Kathrin Schönfelder, Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Dresden
Bequeme Bekleidung, praktisches Geschirr, ein schneller Geschirrspüler, andere Haushalt- und Gartengeräte, Leuchten, Verlängerungskabel, zuverlässige Autos, der kuschelige Plüschteddy – tagtäglich verlassen wir uns auf so genannte Verbraucherprodukte, die uns das Leben bequemer und angenehmer machen.
Der sehr allgemeine Begriff „Verbraucherprodukt“ wird im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert. Er beinhaltet alle Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind. Ebenso fallen darunter Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
Die behördliche Überwachung wird größtenteils von den Gewerbeaufsichtsämtern übernommen, die im Freistaat Sachsen im Jahr 2005 den Regierungspräsidien angegliedert wurden. Ein vergleichsweise kleiner Teil, nämlich die Untersuchung von Bedarfsgegenständen, wird von der amtlichen Bedarfsgegenständeüberwachung getragen.
Parallel zum Schnellwarnsystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (RASFF - Rapid Alert System Food and Feed) existiert für Verbraucherprodukte ein eigenes Schnellwarnsystem für unsichere Produkte (RAPEX – Rapid Alert System for Non-Food Products). Grundlage dieses Systems bildet Kapitel V der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit.
Ähnlich dem RASFF zielt das RAPEX-System darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher durch Verbraucherprodukte zu minimieren und ein hohes Maß an Produktsicherheit zu ermöglichen. Dabei spielt der schnelle und ungehinderte Informationsaustausch der Mitgliedstaaten der EU sowie der anderen beteiligten Länder Norwegen, Island, Lichtenstein, Bulgarien und Rumänien untereinander und mit der Europäischen Kommission eine besondere Rolle.
Wird im Rahmen der Marktüberwachung ein unsicheres Produkt ausgemacht, werden diese Informationen an die EU-Kommission (SANCO) weiter geleitet. Nach Prüfung des Inhalts und der Vollständigkeit der Angaben hinsichtlich Art des Risikos und der Produktdaten sowie der Produktbeschreibung wird eine entsprechende Warnmeldung an die Kontaktstelle aller Mitgliedstaaten ausgelöst. Die Mitgliedstaaten haben bezüglich ihrer Folgeaktivitäten und Rückschlüsse Rechenschaft gegenüber der Kommission abzulegen.
Im Folgenden sind einige statistische Eckdaten des Jahresberichts 2005 aufgeführt.
Statistiken
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Anzahl an Produktwarnungen mit dem Hintergrund ernst zu nehmender Risiken bei Verwendung des entsprechenden Verbraucherproduktes in den vergangenen 4 Jahren.

Es zeigt sich hier ein deutlicher Aufwärtstrend. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Warnmeldung 2005 fast verdoppelt.
Beispiele für Produktkategorien, die gehäuft Auslöser von Warnmeldungen sind, sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Dabei änderte sich an den Verhältnissen der Produktkategorien untereinander in den vergangenen Jahren wenig. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Ursachen möglicher Gefahren sowie ihren Anteil am Gesamtrisiko der Warnmeldungen im Jahr 2005.

Es ist hier anzumerken, dass weitere Gefährdungsgründe, die im Jahr 2004 ursächlich für einige Warnmeldungen waren, es seien hier beispielhaft Explosionsgefahr, die Präsenz kanzerogener Substanzen und die Möglichkeit von Hautverletzungen und -irritationen genannt, keinen Eingang mehr in die Statistik für das Jahr 2005 finden konnten.
Um Inhalte von RAPEX-Meldungen zu veranschaulichen, seien im Folgenden einige anonymisierte Beispiele ausgeführt:
· Set mit Duschgel, Schaumbad, Dusch- und Badegel für Körper und Haare: Von dem Produkt geht ein chemisches Risiko für Kinder aus, weil es 1,4-Dioxan enthält. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Kosmetikrichtlinie.
· Warnwesten: Die Wahrnehmung und die Erkennung eines Trägers der Warnweste ist wegen der Nichtbeachtung des Leuchtdichtefaktors und der Rückstrahlwerte nicht sichergestellt.
· Kinder-Laufrad: Von dem Rad geht eine Verletzungsgefahr aus, weil es aufgrund seiner schlechten Qualität nicht den Anforderungen an die Stabilität, die in der Norm EN 71-1 beschrieben sind, genügt.
· Digitales Multimeter: Von dem Produkt geht eine Brandgefahr aus, weil es bei der Spannungsprüfung bei 1270V zum Funkenüberschlag kam, als die Prüfspannung zwischen den Anschlüssen angebracht wurde.
· Sportfanfare: Gefahr einer Schädigung des Gehörs. Das Produkt wird aufgrund des hohen Schalldruckpegels als gefährlich eingestuft.
· Tischlampe: Von dem Produkt geht das Risiko eines Stromschlags aus, weil beim Wechseln des Beleuchtungskörpers der Lampensockel berührt werden kann. Die Befestigung des Kabels fehlt.
· Spielzeugwagen mit Bauklötzen: Vom Produkt geht eine Erstickungsgefahr aus, weil es Kleinteile beinhaltet, die von Kindern verschluckt werden könnten.
· Herren Flanellhemd: Bei der Herstellung des Produktes wurden verbotene Azofarben verwendet. Durch Abspaltung ein oder mehrerer Azogruppen können krebserregende Amine entstehen.
· Laser Pointer: Von dem Produkt geht die Gefahr einer Schädigung der Augen aus, weil die Laserstrahlung über 3mW liegt (der zulässige Höchstwert beträgt 1 mW).
Die EU-Kommission veröffentlicht im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives.cfm eine wöchentliche Übersicht der in das Schnellwarnsystem eingestellten Warn- und Informationsmeldungen, dies z. T. mit bildlicher Darstellung. Jährlich wird ein Jahresbericht erstellt, der unter http://ec.europa.eu/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/stats_reports_en.htm abrufbar ist.
Ein weiterer, sicher wenig überraschender Fakt ist die der folgenden Abbildung zu entnehmende Verteilung der Herkunftsländer der für Warnmeldungen verantwortlichen Verbraucherprodukte.

Der hohe Anteil von Produkten unbekannter Herkunft limitiert die Einschätzung bezüglich der Präsenz von und der Verantwortlichkeit für gefährliche Produkte in der Europäischen Union.
Derzeit wird ein Lese-Zugang für Drittländer zum RAPEX-System vor allem für China und die USA diskutiert. Dies könnte eine effektive Methode sein, die Sicherheit importierter Waren, vor allem aus China, zu erhöhen.
Es sollte betont werden, dass diese Statistik keine repräsentative Beschreibung der Gesamtsituation gefährlicher Produkte am Markt liefert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nicht alle freiwilligen oder verordneten Maßnahmen, die bezüglich ernster Gefahren in den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, wie eigentlich erforderlich zur Meldung kommen. Zudem erfolgt die Marktüberwachung, ähnlich der Lebensmittelüberwachung, in der Regel vor Ort im Einzelhandel, d. h. von bereits im Verkauf befindlichen Produkten. Entsprechend können nicht alle gefährlichen Verbraucherprodukte vor dem Abverkauf geprüft und ggf. mit den notwendigen Konsequenzen bedacht werden.
Forum |
Gästebuch |
Links |
Impressum
Email: Lebensmittelkontrolleure@bvlk.de