Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

mit der Ausgabe 01/2008 des Fachjournals "Der Lebensmittelkontrolleur", eröffnet der BVLK in Zusammenarbeit der EWFC die Rubrik: "So funktioniert die amtliche Lebensmittelüberwachung bei unseren europäischen Nachbarn".

 

Damit soll der "Blick über den Tellerrand " im vereinten Europa und auch einVergleich zum System der deutschen Lebensmittelüberwachung geschaffen werden. Mit einem Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Großherzogtum Luxemburg, einem der kleinsten  Mitgliedsländer in der EU, soll diese, für Sie hoffentlich interessante Serie, eröffnet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anja Tittes

 

 

 

 

GROßHERZOGTUM Luxemburg

                                                

 

 

Dr. Serge Losch

 

Lebensmittelüberwachung und Gesundheitsschutz in Luxemburg

 

Das kleine Großherzogtum Luxemburg bietet auf 2586 km² 450.000 Menschen nachts und 550.000 Menschen am Tage eine Arbeits- und Lebensgrundlage. Die zusätzlichen 100.000 Menschen tagsüber sind Grenzgänger aus den Nachbarländern Frankreich, Belgien und Deutschland. Dabei gelangen jedoch nicht nur Lebensmittel in großen Mengen nach Luxemburg, sondern auch mitreisende Keime. Dagegen „exportiert“ das Großherzogtum wiederum Keime z.B. im Falle von Erkrankungen, die beispielsweise durch Lebensmittel verursacht werden. Daraus ergibt sich eine epidemiologische Situation, die die luxemburgischen Lebensmittelüberwachungs- und Gesundheitsbehörden vor ein besonderes Problem stellt.

 

Im Zuge der Erneuerung der europäischen Gesetzgebung befinden sich die luxemburgischen Behörden, die auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und des Gesundheitsschutzes agieren, gerade in einer Phase der Neustrukturierung.

 

Bisher:

 

Die CCSA (Cellule de Concertation Agriculture Santé) als oberste Behörde, wurde im Jahre 2001 geschaffen. Sie diente der Koordinierung zwischen den einzelnen Verwaltungen, die Lebensmittelkontrolle (Veterinärverwaltung, Gesundheitsamt), Futtermittelkontrolle (Agrarverwaltung) und Umwelthygienekontrolle durchführen.

Diese Verwaltungen waren folgende:

·        Agrarverwaltung                                 Futtermittelkontrolle

·        Veterinärverwaltung                            Lebensmittelkontrolle

·        Gesundheitsamt                                   Lebensmittelkontrolle

·        Umweltverwaltung, IS             Umwelthygienekontrolle

      Wasserwirtschaftsamt,

 

Die CCSA organisierte und führte monatliche Sitzungen durch, legte spezielle Lebensmittelsicherheitsthemen und spezifische Arbeitsgruppen fest. Sie koordinierte gemeinsame Kontrollen mit den einzelnen Verwaltungen und bereitete Gesetzestexte auf nationaler Ebene vor.

 

Im Jahre 2006 wurde die CCSA aufgelöst und die neue Behörde OSQCA geschaffen.

Die Gründe dafür waren die Aufgaben und Vorgaben, die gemäß der EU (VO) 882/2004 umzusetzen waren. Es zeigten sich Unzulänglichkeiten in der Koordination der verschiedenen Verwaltungen untereinander, da diese nur auf freiwilliger Basis und nur monatlich erfolgten.

Die Kontrollen der einzelnen Verwaltungsbehörden für sich waren zwar effizient auf Grund von Akkreditierungs-/Zertifizierungsprozessen. Trotzdem konnte es vorkommen, dass in Betrieben und Unternehmen an ein und demselben Tag mehrere Kontrollen von verschiedenen, sich in ihren Aufgabengebieten jedoch überschneidenden Verwaltungen, durchgeführt wurden.

 

 

Heute:

 

Es wurde eine neue Behörde, die OSQCA (Organisation pour la Sécurité et la Qualité de la Chaîne Alimentaire = Organisation für Sicherheit und Qualität der Lebensmittelkette) mit ministeriellem Beschluss vom 02.03.2007 ins Leben gerufen. Ihr wurde zum Teil ständiges, fest angestelltes Personal zugewiesen, das größtenteils aus den bestehenden Verwaltungen herangezogen wurde. Die politische Verantwortung der OSQCA wurde dem Agrarministerium und dem Gesundheitsministerium zugewiesen.

Folgende Aufgaben hat die OSQCA:

·        Koordination und Audit zwischen den verschiedenen Kontrollorganen und Verwaltungen

·        Planung von Weiterbildungen der Lebensmittelkontrolleure

·        Planung und Erstellung eines Krisenmanagements

·        Anpassung der Kontrollsysteme (gemäß VO 882/2004)

·        Erstellung eines integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplans (dieser Kontrollplan wird jährlich mit wechselnden Schwerpunkten, je nach festgestellten Problemen festgelegt)

·        Registrierung von Betrieben und Unternehmen

·        Kontaktstelle für internationale Institutionen und Anfragen

·        Schnellwarnsystem

 

In der OSQCA arbeiten 2 Veterinäre, 3 Ingenieure (Lebensmittelingenieur, Agraringenieur) und 1 administrativer Berater (allgemeines Verwaltungspersonal). Die Behörde selbst führt keine Betriebskontrollen durch. Sie ist eine reine Koordinierungsverwaltung. Da sie sich noch im Aufbau und in der Entwicklung befindet könnte man vom „Embryo“ einer Lebensmittelkontrollagentur sprechen.

Die OSQCA ist im Internet auf ihrer Homepage www.securite-alimentaire.lu zu erreichen.

 

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