Ohne Wasser keine Nahrung
Bundesverbraucherministerin Renate Künast zum Welternährungstag 2002
Wasser ist das Lebensmittel Nummer 1. Es ist die Grundvoraussetzung für Leben. Erstes Ziel ist es also, den Menschen Zugang zu sauberem Wasser zu ermöglichen. Daran schließt sich das Recht auf Nahrung an, und wenn das erfüllt ist, geht es weiter mit Bildung und Selbstständigkeit. Auf diese Ziele müssen wir mit aller Kraft hinarbeiten, und zwar in dieser Reihenfolge.
Rund 820 Millionen Menschen leiden an Hunger und Mangelernährung, und 1,2 Milliarden haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Die Staatengemeinschaft hat sich vorgenommen, beide Zahlen bis 2015 zu halbieren. Beim Gipfel in Johannesburg wurde diese Absicht für die Wasserversorgung formuliert, beim Welternährungsgipfel in Rom diesen Sommer beschlossen, ein allgemeines Recht auf Nahrung zu formulieren.
Was ist das Problem dabei? Drei Viertel der Erdoberfläche sind mit Wasser bedeckt, nur ein kleiner Teil davon kann als Süßwasser genutzt werden. Wasser ist also ein kostbarer Rohstoff. Das müssen wir uns beim Umgang mit den Wasserspeichern der Erde bewusst machen: Das internationale Jahr der Berge, das wir in diesem Jahr begehen, hat einmal mehr deutlich gemacht, wie sensibel die Ökosysteme der Berge sind. Wir sind dafür verantwortlich, dass wir die "Wassertürme der Erde" bewahren. Gleiches gilt für den verantwortlichen Umgang mit Wäldern und standortgerechter Vegetation.
Wir brauchen Wasser für die wachsenden Städte und Industrieansiedlungen, aber das meiste in der Landwirtschaft: rund 70 Prozent des entnommenen Süßwassers wird vor allem für Bewässerung verbraucht. Bewässerung wird immer wichtiger, weil wir für die wachsende Weltbevölkerung mehr Nahrungsmittel erzeugen müssen. Damit möglichst wenig sinnlos versickert oder verdunstet, engagiert sich die Bundesregierung in der FAO für die Weiterentwicklung effizienter Bewässerungstechniken und für die Unterstützung der nötigen Reformen in Entwicklungsländern, um Wasserprobleme zu lösen.
Wassermangel ist lebensbedrohlich. Um Wasser wird gekämpft. Deswegen ist die Versorgung mit sauberem Wasser ein Beitrag zum Frieden in der Welt.
Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers in der Hausinstallation durch Einflüsse von Schlauchleitungen
Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Umweltbundesamtes und Durchführung eines Fachgespräches mit Experten auf dem Gebiet der Trinkwasser-Mikrobiologie und der Biofilmbildung sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
1. Veranlassung
Seit einiger Zeit werden verschiedentlich schwarze Partikel und grüne Flocken im Trinkwasser beobachtet, die aus der Hausinstallation stammen und zu Recht Beanstandungen seitens der betroffenen Verbraucher auslösen.
In Wohngebieten im Ostteil Berlins traten diese Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität zunächst am deutlichsten zu Tage. In mehreren Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wurden Panzerschläuche als Ursache festgestellt. Dabei handelte es sich um Schlauchleitungen bis zu 1,50 m Länge für den Anschluss von Sanitärarmaturen, die aus einem Elastomerenschlauch mit einer flexiblen Edelstahlummantelung bestehen. Die Beanstandungen des Trinkwassers traten in einem Zeitraum von acht Monaten bis 2,5 Jahren nach Sanierung der Hausinstallation auf. Auch in anderen Instituten liegen diesbezügliche Erfahrungen vor, da entsprechende Probleme inzwischen überregional aufgetreten sind.
2. Sachverhalt
In den vergangenen zehn Jahren hat die Verwendung von Schlauchleitungen in der Trinkwasser-Hausinstallation in drei wesentlichen Einsatzgebieten starkzugenommen:
1. Schlauchleitungen für den Anschluss von Sanitärarmaturen (z.B. Verbindung zwischen Eckventil und Wasserhahn) und Apparaten innerhalb der Trinkwasser-Hausinstallation (z.B. Wasserbehandlungsgeräte, Warmwasserbereiter),
2. Schlauchleitungen für unzugängliche Installationen,
3. Brauseschläuche für Sanitärarmaturen (Schlupfbrausen an Spültischarmaturen und Brauseschläuche in Bädern).
Die Schlauchleitungen eines vierten Einsatzbereiches gehören zwar nicht zur Trinkwasser-Hausinstallation (im engeren Sinne), transportieren aber Trinkwasser und dürfen dessen Qualität nicht beeinträchtigen:
Schlauchleitungen für den Anschluss von Haushaltsgeräten (Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen).
Schläuche der Gruppen 1, 2 und 4 müssen dauernd dem anstehenden Wasserdruck standhalten. Für ihre technische Eignung gilt die vorläufige Prüfgrundlage des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) VP 543, vorher wurde die DIN EN 50084 hilfsweise herangezogen. Schläuche der Gruppe 3 sind dagegen im geschlossenen Zustand der Sanitärarmatur drucklos. Für deren technische Eignung gilt DIN EN 1113.
Der DVGW hat in den vergangenen Jahren für Schläuche der Gruppen 1, 3 und 4 Prüfzeichen vergeben. Grundlage für ein DVGW-Prüfzeichen war die Erfüllung der Anforderungen der o.g. technischen Normen und die hygienische Eignung entsprechend der KTW-Empfehlung, Einsatzbereich C (Ausrüstungsgegenstände), jedoch nicht die Eignung entsprechend DVGW-Arbeitsblatt W 270. Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten in Hausinstallationen anzutreffenden Schlauchleitungen ein derartiges DVGW-Prüfzeichen tragen.
Generell neigen Elastomere, wie z.B. Schlauchleitungen, eher als harte Kunststoffmaterialien dazu, die mikrobiologische Trinkwasserqualität zu beeinträchtigen. Häufig sind übermäßig aufgewachsene Biofilme feststellbar. Die Ursache dafür liegt in der Rezeptur der elastomeren Schlauchmaterialien. Hierbei ist vor allem an Paraffine (Weichmacher) und mikrokristalline Wachse (Ozonschutzwachse) zu denken, die mikrobiell gut abbaubar sind.
Es ist jedoch technisch möglich, Schlauchleitungen aus Materialien herzustellen, die nicht zur übermäßigen Bildung von Biofilmen neigen. Es sind einzelne Produkte aus solchen Materialien auf dem Markt; sie werden aber bisher kaum oder nur für bestimmte Einsatzgebiete verwendet (z.B. Deutsche Bahn AG, Reinstwasseranlagen der Industrie).
Bedingt durch verschiedene physiologische und ökologische Ursachen (Wachstum bei geringen Nährstoffangeboten und bestimmten Wassertemperaturen, Ausbildung extrazellulärer Polymerer Substanzen (EPA) und Aufnahme in Wirtszellen anderer Organismen) können potenziell pathogene Mikroorganismen in Biofilmen überleben und sich dort sogar vermehren. Dies betrifft insbesondere Vertreter der Pseudomaden, Legionellen, Amöben (z.B. Naeglerien), atypische Mykobakterien und Aeromonaden, die nur durch gezielte Untersuchungen erkannt werden können (TrinkwV vom 11.5.2001 § 20, Absatz 1, Nr. 4).
Es handelt sich dabei vor allem um solche Krankheitserreger, die in sehr geringen, gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen im Trinkwasser bereits vorkommen können, ohne zu Problemen zu führen. Aber auch Krankheitserreger fäkalen Ursprungs können sich in solchen Biofilmen etablieren, wenn sie einmal in das Trinkwasser gelangt sind. Dies geschieht allerdings selten und nur bei besonderen Vorkommnissen, z.B. bei Störungen der Aufbereitung oder Chlorung oder Kontaminationen des Trinkwassern im Verteilungsnetz durch Rohrbrüche etc.
Aus dem Biofilm können Bakterien als Einzelzellen oder Zellhaufen wieder an das Trinkwasser abgegeben werden. Dann ist eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen. Das kann schon vor der für Verbraucher erkennbaren Abgabe von schwarzen Partikeln oder grünen Schleimflocken aus dem Biofilm der Fall sein.
3. Empfehlung zum Einsatz
Neue Schlauchleitungen sollten nur noch eingebaut werden, wenn ihre Materialien nachweislich die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen (fest anhaftende Oberflächenbesiedlung <0,1 ml pro 800 cm² Prüfkörperoberfläche).
Schlauchleitungen für unzugängliche Installationen (Gruppe 2) ersetzen Rohrleitungen und sollen zusätzlich die Anforderungen der KTW-Empfehlungen für Rohre (KTW-Einsatzbereich A) erfüllen, falls nicht ganz auf sie verzichtet werden kann.
Schlauchleitungen für den Anschluss von Sanitärarmaturen und Haushaltsgeräten sowie Brauseschläuche für Sanitärarmaturen (Gruppen 1, 3 und 4) sollen ebenso zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen des BVGW-Arbeitsblattes W 270 die Anforderungen der KTW-Empfehlungen für Rohre (KTW-Einsatzbereich A) erfüllen, da sie das Trinkwasser unmittelbar an die Entnahmestelle heranführen und ein sehr großes, d.h. ungünstiges Oberflächen-/Volumenverhältnis besitzen. Außerdem sind längere Stagnationszeiten des Wassers in diesen Schläuchen (z.B. vor Spültischarmaturen über Nacht) normal. Dadurch wirken sich eventuelle Einflüsse des Materials auf das Trinkwasser besonders intensiv aus.
Da nach unserem Wissen bisher keine Schlauchleitungen auf dem Markt sind, die neben den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 270 gleichzeitig die der KTW-Empfehlungen des KTW-Einsatzbereiches A erfüllen, ist es für einen Übergangszeitraum bis Ende 2003 vertretbar, für die in den Gruppen 1, 3 und 4 genannten Einsatzgebiete Schlauchleitungen zu verwenden, die lediglich die Anforderungen des KTW-Einsatzbereiches C erfüllen (gültig für Ausrüstungsgegenstände, z.B. für die Sanitärarmaturen), wenn sie die beschriebene Anforderung des DVGW-Arbeitsblattes W 270 einhalten. Dabei sollen die in Gruppe 1 genannten Schlauchleitungen für den Anschluss von Sanitärarmaturen nicht länger als 50 cm sein. Das Verbinden mehrerer solcher Schlauchstücke zur Überbrückung einer größeren Anschlussentfernung ist nicht vertretbar.
Dem DVGW als Zertifizierer von Bauteilen des Trinkwasserversorgungssystems wurde diese Empfehlung mitgeteilt. Ebenso wurden Industrie- und Handwerksverbände der Hersteller von Bauteilen der Hausinstallation und der Installateure informiert.
4. Empfehlung zur Kontrolle der Hygiene von Hausinstallationen und zur Prävention vor Gesundheitsgefährdungen durch ungeeignete Schlauchleitungen
Treten bei Beprobungen am Wasserhahn des Verbrauchers stark erhöhte Koloniezahlen auf oder sind schwarze Partikel oder Schleimflocken im Trinkwasser erkennbar, kommen Biofilme als mögliche Ursache in Betracht. Es ist ratsam, eine Vergleichsprobe in der Nähe des Wasserzahlers im Keller zu entnehmen, um eine bereits vor der Übergabestelle in die Hausinstallation erfolgte Kontamination auszuschließen.
Zusätzlich sollte die Installation, zumindest der unmittelbare Bereich vor dem Wasserhahn, auf das Vorhandensein von Schlauchleitungen der o.g. Gruppen 1,2 und 3 kontrolliert werden. Die Schlauchleitungen oder Panzerschläuche sind nur dann als Ursache eingrenzbar, wenn mehrere mikrobiologische Proben in aufeinanderfolgender Reihenfolge, möglichst nach nächtlicher Stagnation, entnommen werden. Grundsätzlich können so verursachte Kontaminationen des Trinkwassers nur erkannt werden, wenn vor der Probenahme das Wasser nicht abgelaufen lassen wurde.
Werden Schlauchleitungen als Ursache festgestellt, sollte geprüft werden, ob sie aus der Installation entfernt werden können. Als Ersatz sind vorzugsweise starre Verbindungen vorzusehen. Der Ersatz durch neue Schlauchleitungen sollte nur durch solche erfolgen, die die Anforderungen der KTW-Empfehlungen (KTW-Einsatzbereich A, zumindest aber KTW-Einsatzbereich C) und des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen. Für Letztere gibt ein DVGW-Prüfzeichen bisher keine Gewähr. Ist der Einsatz der zu beanstandenden Schlauchleitungen nicht sofort möglich, kann zeitweilig durch ausgiebiges Spülen vor jeder Wasserentnahme die Koloniezahl gesenkt werden.
Für immunsupprimierte Patienten, Patienten mit Vorliegen invasiver Systeme wie z.B. Harnwegskatheter, intravasalen Systemen oder bei Vorliegen von bestimmten Krankheiten wie z.B. der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) können die genannten Erreger eine erhebliche Gefährdung darstellen. Dies ist insbesondere im Krankenhausbereich sowie in Alten- und Pflegeheimen zu beachten. Bei häuslicher Pflege ist von Seiten des Hausarztes darauf hinzuweisen, dass diese Personen nicht mit Wasser, das derartige Kontaminationen aufweist, gepflegt werden sollten.
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