Wie kommt die Druckfarbe in den Saft ?

 

Lebensmittelkontaminationen durch ITX

 

Rüdiger Helling , Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Dresden, FG Bedarfsgegenstände 6.8 a (Juli 2006)

 

Ende des Jahres 2005 gingen wiederholt Meldungen über die Kontamination von Lebens-

mitteln mit Druckchemikalien durch die Presse. Ausgehend von Italien folgten zudem

zahlreiche Meldungen über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und

Futtermittel (RASFF). Allein im Zeitraum Oktober 2005 bis Mitte März 2006 wurden 97

Meldungen betreffend ITX in das RASFF-System eingestellt. Anfangs lag der Fokus auf

Nahrungsmitteln in Kartonverpackungen (Baby- und Kindernahrung, Milchprodukte, Säfte),

später wurden auch Produkte in diversen Kunststoffverpackungen als belastet erkannt.

Arten von Druckfarben

Flüssige Druckfarben: Lösungsmittelbasiert mit ca. 10% Weichmacher, für Flexo- und Tiefdruck bei flexiblen Verpackungen

Ölbasierte Druckfarben: Enthalten Mineralöl bzw. Fettsäureester, Trocknung durch „Wegschlagen“, für Offsetdruck bei Papieren

Farben für Blechdruck: Thermische Aushärtung durch Einbrennen

Strahlen-härtende Druckfarben: Trocknung durch Polymerisation nach Energiezufuhr, Verwendung von Photoinitiatoren (derzeit ca.40 verschiedene)

 

 

 

 

 

 

Hinter dem Kürzel ITX verbirgt sich die Chemikalie Isopropylthioxanthon, ein Photoinitiator.

Derartige Substanzen werden für den UV-Druck benötigt. Dabei wird Energie in Form von

UV-Licht zugeführt, der Photoinitiator nimmt die Energie auf und setzt eine Polymerisations-

reaktion in Gang, in deren Folge es innerhalb weniger Sekunden zur vollständigen

Aushärtung der Farbe kommt. Vorteile des UV-Drucks liegen darin, dass er ohne Lösungs-

mittel auskommt, die Farben schnell trocknen und eine hohe Brillanz aufweisen.

 

Durch Penetration kann in der bedruckten Außenseite der Verpackung enthaltenes ITX durch

das Packmaterial auf die Innenseite gelangen und von dort auf Lebensmittel übergehen.

Dieser Penetration kann man durch den Einbau von funktionellen Barrieren entgegenwirken.

Häufiger ist jedoch die Problematik des set-off (Abklatsch) zu beobachten. Hierbei kommt es

durch Lagerung auf Rolle (Kartonverpackungen) oder Ineinanderstapeln (Becher) zu einem

Kontakt von bedruckter Außenseite und Innenseite mit der Folge eines Stoffüberganges und

der Möglichkeit der Migration in Lebensmittel.

Abb. 1: Migration von der Außenseite der Packung auf die Innenseite durch set-off (Abklatsch) am Beispiel von Kartonverpackungen

Quelle: Tetra-Pack

 

Aufgrund seiner unpolaren Eigenschaften wurde ITX bisher primär in anteilig fettigen

Lebensmitteln sowie trüben Säften nachgewiesen. Rein wässrige, klare Produkte sind

offensichtlich nicht betroffen.

Ende 2005 wurden nach Industrieangaben ca. 25% aller Kartonverpackungen sowie nahezu

sämtliche Joghurtbecher u.ä. Verpackungen unter Verwendung von UV-Druck hergestellt.

Dabei ist ITX lediglich eine von bis zu 40 verschiedenen Substanzen, die als Photoinitiator

verwendet werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im

November 2005 die durchschnittliche tägliche Aufnahme von ITX durch die Bevölkerung mit

6 (Erwachsene) – 23 (Kinder) µg/kg Körpergewicht und Tag angegeben.

Bisher liegen nur wenige toxikologische Daten zu ITX vor, die lediglich eine Genotoxizität

sicher ausschließen lassen. Insbesondere Daten zur Kanzerogenität, subchronischen Toxizität

sowie Reproduktionstoxizität fehlen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt

daher die Auffassung, dass lediglich ITX-Gehalte bis 50 µg/l im Lebensmittel als sicher

bewertet werden können. Höhere Gehalte sind mithin unbedingt zu vermeiden sowie nach

Ansicht einiger Bundesländer (Hessen, Baden-Württemberg) i.S. von Artikel 14 der Basis-

Verordnung (EG) 178/2002 zu beanstanden. Dem widerspricht die Industrie vehement. Eine

eindeutige Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz (BMELV) bzgl. der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln mit einer ITX-

Belastung über 50 µg/l liegt bisher nicht vor.

Im März 2006 lagen aus 3 Bundesländern Messwerte zur ITX-Belastung der Lebensmittel vor

(Tab. 1), die Maximalwerte betrugen bis zu 600 µg/l. Der höchste in Sachsen gemessene Wert

lag bei 96 µg/l in einer in Kunststoffbecher verpackten Bratensauce.

 

Tab. 1: Auf ITX untersuchte Proben der Bundesländer Baden-Württember, Bayern und

Hessen.

-

10

22

Sonstige Lebensmittel

-

1

(45 ppb)

19

Weinhaltige Getränke

10

21

67

Alkoholfreie Getränke

3

21

55

Milchprodukte

11

13

30

Baby- / Kindernahrung

24

65

193

Lebensmittel gesamt

ITX > 50 µg/l

ITX-haltig

Proben

Produktgruppe

Derzeit gibt es europaweit keine spezifischen rechtlichen Anforderungen an Druckfarben.

Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 1935/2004 sind Materialien und Gegenstände im

Lebensmittelkontakt nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass keine Abgabe von

Bestandteilen auf Lebensmittel in Mengen erfolgt, die geeignet sind, die menschliche

Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der

Lebensmittel herbeizuführen.

Konkrete Maßnahmen in Bezug auf ITX-kontaminierte Lebensmittel erfolgten in den

einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. Die italienischen Behörden haben

frühzeitig sämtliche ITX-belasteten Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Österreich hat

einen Eingriffswert von 50 µg/l definiert und erst bei Gehalten darüber behördliche

Maßnahmen ergriffen.

Demgegenüber setzt Deutschland auf eine gemeinsame, konsensorientierte Lösung  mit der

Industrie. Handlungsdruck resultiert vor allem aus der Verunsicherung von Verbrauchern und

Handelsketten, die in erheblichen Absatzschwierigkeiten von potentiell ITX-haltigen

Erzeugnissen zum Ausdruck kam. Durch regelmäßige Analyse von Handelsproben hat

insbesondere die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) frühzeitig und regelmäßig vor

betroffenen Produkten, zumeist aus dem Fruchtsaftbereich, gewarnt. In der Folge kam es vor

allem in diesem Industriebereich zu massiven Umsatzeinbrüchen, der Verband der Fruchtsaft-

industrie nennt einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

 

In Gesprächen im Rahmen der Kunststoffexpertenkommission beim BfR am 31.01.2006

sowie im BMELV am 16.12.2005, 16.02.2006 und am 06.07.2006 wurden Handlungs-

optionen erörtert und die künftige Verfahrensweise abgestimmt. In einem ersten Schritt will

die Industrie dem BfR Daten zu den gegenwärtig eingesetzten Druckchemikalien für

Lebensmittelverpackungen zugänglich machen. Die Kartonverpackungshersteller Tetrapack

und Elopack haben zum Ende September 2005 den Ersatz von ITX in Verpackungen für

Kindernahrung und zum Ende 2005 in übrigen Kartonverpackungen zugesagt. Bedingt durch

die Abfüll- und Lagerzeiten muss davon ausgegangen werden, dass ITX-haltige Säfte und

Milchprodukte in Kartonverpackungen noch bis Ende 2006 am Markt sein werden.

Der Verband der Fruchsaftindustrie hat in diesem Zusammenhang beim BMELV eine

öffentliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der bisher bekannten ITX-

Werte erbeten, um wirtschaftliche Schäden zu verringern und das Verbrauchervertrauen 

zurück zu gewinnen.

Um ITX-freie Produkte anbieten zu können, wurde z.T. ITX kurzfristig durch DETX

(Diethylthioxanthon) oder andere Photoinitiatoren ersetzt. Zu diesen Substanzen liegen

allerdings im Vergleich noch weniger toxikologische Daten vor, so dass eine derartige

Substitution im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes kritisch zu sehen ist. Vielfach

wurde bei Kartonverpackungen auch auf den UV-Druck zugunsten anderer Druckverfahren

verzichtet.

Kunststoffbecher sollen im August 2006 endgültig auf ITX-freie Druckfarben umgestellt

werden, auch hier ist damit zu rechnen, dass Ende des Jahres 2006 keine ITX-haltigen

Lebensmittel mehr im Regal zu finden sind. Parallel dazu werden weitere toxikologische

Daten zu ITX generiert. 

 

Druckfarbenindustrie, Verpackungsmittelhersteller und Lebensmittelindustrie haben sich in

einer Packaging Ink Joint Industry Task Force PIJ ITF mit dem Ziel zusammengeschlossen,

migrationsarme Druckfarben zu entwickeln. Erreicht werden soll dies durch Einsatz höhermolekularer Photoinitiatoren sowie von funktionellen Barrieren. Toxikologisch nicht

ausreichend bewertete Substanzen sollen zukünftig nur noch in Mengen kleiner 10 µg/l in

Lebensmittel übergehen. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt dieses Ziel realisiert

sein wird.

 

Die EU-Kommission hat in Reaktion auf die uneinheitliche Handhabung der ITX-Problematik

durch die Mitgliedstaaten den Entwurf einer GMP-Verordnung vorgelegt. Kernstück sind

Richtlinien und Vorgaben zur Interpretation des Begriffes „Gute Herstellungspraxis“ nach

Artikel 3 der Verordnung (EG) 1935/2004. Artikel  8 Absatz 3 des Verordnungsentwurfes

fordert zudem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen, um Kreuz-Kontaminationen zu verhindern. Im Anhang sind spezifische Anforderungen für Druckfarben

enthalten, u.a. sollen von der bedruckten Außenseite Substanzen weder direkt noch indirekt in

die Lebensmittel transferiert werden können.

Die Industrie hat massive Bedenken gegen diese de facto-Forderungen einer Null-Migration

erklärt und will weitgehende Änderungen des Entwurfes erreichen. Insofern bleibt abzu-warten, ob und in welcher Fassung die GMP-Verordnung wie geplant zum 01.08.2008 in

Kraft treten wird.

 

Fazit: Die ITX-Problematik mit ihrer sehr differenzierten Ausprägung hinsichtlich der

Resonanz durch Industrie, Verbraucher und Behörden zeigt, dass Europa einheitliche und

spezifische Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien benötigt, damit nicht in Italien

oder Österreich unverkäufliche Ware in anderen EU-Ländern (darunter Deutschland)

„entsorgt“ wird. Der Druckfarben- und Verpackungsindustrie waren die Verwendung und die

Möglichkeit der nicht unerheblichen Migration von ITX seit längerem bekannt. Konkrete

Handlungschritte erfolgten erst auf öffentlichen bzw. behördlichen Druck. Dies zeigt, dass nur

ein System von Positivlisten, in die nur toxikologisch ausreichend bewertete Substanzen

Eingang finden, einen hohen Standard im Verbraucherschutz gewährleisten kann. Auch in

Zeiten von GMP und akkreditierten bzw. zertifizierten Herstellungssystemen ist eine leistungsfähige und moderne Überwachung unverzichtbar.

Auf der anderen Seite muss der Informationsfluss innerhalb der Wertschöpfungskette sicher

gestellt werden. Nur wenn die Lebensmittelabpacker die Zusammensetzung und die kritischen

Aspekte der Packmittel kennen, können sie mögliche Kontaminationen vermeiden oder

minimieren (z.B. Reduzierung des set-off durch veränderte Lagerungs- und Transport-

bedingungen).

 

Nicht zuletzt ist auch ein offenes Informationsmanagement seitens der Behörden erforderlich,

damit nicht durch einseitige Berichterstattung durch Verbände und Medien Ängste der

Verbraucher geschürt und einzelne Produktgruppen subjektiv diskriminiert werden.

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