Wie kommt die Druckfarbe in den Saft ?
Lebensmittelkontaminationen durch ITX
Rüdiger Helling , Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Standort Dresden, FG Bedarfsgegenstände 6.8 a (Juli 2006)
Ende des Jahres 2005 gingen wiederholt Meldungen über die Kontamination von Lebens-
mitteln mit Druckchemikalien durch die Presse. Ausgehend von Italien folgten zudem
zahlreiche Meldungen über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und
Futtermittel (RASFF). Allein im Zeitraum Oktober 2005 bis Mitte März 2006 wurden 97
Meldungen betreffend ITX in das RASFF-System eingestellt. Anfangs lag der Fokus auf
Nahrungsmitteln in Kartonverpackungen (Baby- und Kindernahrung, Milchprodukte, Säfte),
später wurden auch Produkte in diversen Kunststoffverpackungen als belastet erkannt.
Arten von DruckfarbenFlüssige Druckfarben: Lösungsmittelbasiert mit ca. 10% Weichmacher, für Flexo- und Tiefdruck bei flexiblen Verpackungen Ölbasierte Druckfarben: Enthalten Mineralöl bzw. Fettsäureester, Trocknung durch „Wegschlagen“, für Offsetdruck bei Papieren Farben für Blechdruck: Thermische Aushärtung durch Einbrennen Strahlen-härtende Druckfarben: Trocknung durch Polymerisation nach Energiezufuhr, Verwendung von Photoinitiatoren (derzeit ca.40 verschiedene)
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Hinter dem Kürzel ITX verbirgt sich die Chemikalie Isopropylthioxanthon, ein Photoinitiator.
Derartige Substanzen werden für den UV-Druck benötigt. Dabei wird Energie in Form von
UV-Licht zugeführt, der Photoinitiator nimmt die Energie auf und setzt eine Polymerisations-
reaktion in Gang, in deren Folge es innerhalb weniger Sekunden zur vollständigen
Aushärtung der Farbe kommt. Vorteile des UV-Drucks liegen darin, dass er ohne Lösungs-
mittel auskommt, die Farben schnell trocknen und eine hohe Brillanz aufweisen.
Durch Penetration kann in der bedruckten Außenseite der Verpackung enthaltenes ITX durch
das Packmaterial auf die Innenseite gelangen und von dort auf Lebensmittel übergehen.
Dieser Penetration kann man durch den Einbau von funktionellen Barrieren entgegenwirken.
Häufiger ist jedoch die Problematik des set-off (Abklatsch) zu beobachten. Hierbei kommt es
durch Lagerung auf Rolle (Kartonverpackungen) oder Ineinanderstapeln (Becher) zu einem
Kontakt von bedruckter Außenseite und Innenseite mit der Folge eines Stoffüberganges und
der Möglichkeit der Migration in Lebensmittel.
Abb.
1: Migration von der Außenseite der Packung auf die Innenseite durch
set-off (Abklatsch) am Beispiel von Kartonverpackungen Quelle:
Tetra-Pack

Aufgrund seiner unpolaren Eigenschaften wurde ITX bisher primär in anteilig fettigen
Lebensmitteln sowie trüben Säften nachgewiesen. Rein wässrige, klare Produkte sind
offensichtlich nicht betroffen.
Ende 2005 wurden nach Industrieangaben ca. 25% aller Kartonverpackungen sowie nahezu
sämtliche Joghurtbecher u.ä. Verpackungen unter Verwendung von UV-Druck hergestellt.
Dabei ist ITX lediglich eine von bis zu 40 verschiedenen Substanzen, die als Photoinitiator
verwendet werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im
November 2005 die durchschnittliche tägliche Aufnahme von ITX durch die Bevölkerung mit
6 (Erwachsene) – 23 (Kinder) µg/kg Körpergewicht und Tag angegeben.
Bisher liegen nur wenige toxikologische Daten zu ITX vor, die lediglich eine Genotoxizität
sicher ausschließen lassen. Insbesondere Daten zur Kanzerogenität, subchronischen Toxizität
sowie Reproduktionstoxizität fehlen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt
daher die Auffassung, dass lediglich ITX-Gehalte bis 50 µg/l im Lebensmittel als sicher
bewertet werden können. Höhere Gehalte sind mithin unbedingt zu vermeiden sowie nach
Ansicht einiger Bundesländer (Hessen, Baden-Württemberg) i.S. von Artikel 14 der Basis-
Verordnung (EG) 178/2002 zu beanstanden. Dem widerspricht die Industrie vehement. Eine
eindeutige Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) bzgl. der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln mit einer ITX-
Belastung über 50 µg/l liegt bisher nicht vor.
Im März 2006 lagen aus 3 Bundesländern Messwerte zur ITX-Belastung der Lebensmittel vor
(Tab. 1), die Maximalwerte betrugen bis zu 600 µg/l. Der höchste in Sachsen gemessene Wert
lag bei 96 µg/l in einer in Kunststoffbecher verpackten Bratensauce.
Tab. 1: Auf ITX untersuchte Proben der Bundesländer Baden-Württember, Bayern und
Hessen.
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- |
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10 |
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22 |
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Sonstige Lebensmittel |
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- |
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1 (45 ppb) |
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19 |
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Weinhaltige Getränke |
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10 |
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21 |
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67 |
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Alkoholfreie Getränke |
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3 |
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21 |
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55 |
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Milchprodukte |
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11 |
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13 |
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30 |
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Baby- / Kindernahrung |
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24 |
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65 |
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193 |
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Lebensmittel gesamt |
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ITX > 50 µg/l |
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ITX-haltig |
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Proben |
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Produktgruppe |
Derzeit gibt es europaweit keine spezifischen rechtlichen Anforderungen an Druckfarben.
Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 1935/2004 sind Materialien und Gegenstände im
Lebensmittelkontakt nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass keine Abgabe von
Bestandteilen auf Lebensmittel in Mengen erfolgt, die geeignet sind, die menschliche
Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der
Lebensmittel herbeizuführen.
Konkrete Maßnahmen in Bezug auf ITX-kontaminierte Lebensmittel erfolgten in den
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich. Die italienischen Behörden haben
frühzeitig sämtliche ITX-belasteten Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Österreich hat
einen Eingriffswert von 50 µg/l definiert und erst bei Gehalten darüber behördliche
Maßnahmen ergriffen.
Demgegenüber setzt Deutschland auf eine gemeinsame, konsensorientierte Lösung mit der
Industrie. Handlungsdruck resultiert vor allem aus der Verunsicherung von Verbrauchern und
Handelsketten, die in erheblichen Absatzschwierigkeiten von potentiell ITX-haltigen
Erzeugnissen zum Ausdruck kam. Durch regelmäßige Analyse von Handelsproben hat
insbesondere die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) frühzeitig und regelmäßig vor
betroffenen Produkten, zumeist aus dem Fruchtsaftbereich, gewarnt. In der Folge kam es vor
allem in diesem Industriebereich zu massiven Umsatzeinbrüchen, der Verband der Fruchtsaft-
industrie nennt einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.
In Gesprächen im Rahmen der Kunststoffexpertenkommission beim BfR am 31.01.2006
sowie im BMELV am 16.12.2005, 16.02.2006 und am 06.07.2006 wurden Handlungs-
optionen erörtert und die künftige Verfahrensweise abgestimmt. In einem ersten Schritt will
die Industrie dem BfR Daten zu den gegenwärtig eingesetzten Druckchemikalien für
Lebensmittelverpackungen zugänglich machen. Die Kartonverpackungshersteller Tetrapack
und Elopack haben zum Ende September 2005 den Ersatz von ITX in Verpackungen für
Kindernahrung und zum Ende 2005 in übrigen Kartonverpackungen zugesagt. Bedingt durch
die Abfüll- und Lagerzeiten muss davon ausgegangen werden, dass ITX-haltige Säfte und
Milchprodukte in Kartonverpackungen noch bis Ende 2006 am Markt sein werden.
Der Verband der Fruchsaftindustrie hat in diesem Zusammenhang beim BMELV eine
öffentliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der bisher bekannten ITX-
Werte erbeten, um wirtschaftliche Schäden zu verringern und das Verbrauchervertrauen
zurück zu gewinnen.
Um ITX-freie Produkte anbieten zu können, wurde z.T. ITX kurzfristig durch DETX
(Diethylthioxanthon) oder andere Photoinitiatoren ersetzt. Zu diesen Substanzen liegen
allerdings im Vergleich noch weniger toxikologische Daten vor, so dass eine derartige
Substitution im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes kritisch zu sehen ist. Vielfach
wurde bei Kartonverpackungen auch auf den UV-Druck zugunsten anderer Druckverfahren
verzichtet.
Kunststoffbecher sollen im August 2006 endgültig auf ITX-freie Druckfarben umgestellt
werden, auch hier ist damit zu rechnen, dass Ende des Jahres 2006 keine ITX-haltigen
Lebensmittel mehr im Regal zu finden sind. Parallel dazu werden weitere toxikologische
Daten zu ITX generiert.
Druckfarbenindustrie, Verpackungsmittelhersteller und Lebensmittelindustrie haben sich in
einer Packaging Ink Joint Industry Task Force PIJ ITF mit dem Ziel zusammengeschlossen,
migrationsarme Druckfarben zu entwickeln. Erreicht werden soll dies durch Einsatz höhermolekularer Photoinitiatoren sowie von funktionellen Barrieren. Toxikologisch nicht
ausreichend bewertete Substanzen sollen zukünftig nur noch in Mengen kleiner 10 µg/l in
Lebensmittel übergehen. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt dieses Ziel realisiert
sein wird.
Die EU-Kommission hat in Reaktion auf die uneinheitliche Handhabung der ITX-Problematik
durch die Mitgliedstaaten den Entwurf einer GMP-Verordnung vorgelegt. Kernstück sind
Richtlinien und Vorgaben zur Interpretation des Begriffes „Gute Herstellungspraxis“ nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) 1935/2004. Artikel 8 Absatz 3 des Verordnungsentwurfes
fordert zudem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen, um Kreuz-Kontaminationen zu verhindern. Im Anhang sind spezifische Anforderungen für Druckfarben
enthalten, u.a. sollen von der bedruckten Außenseite Substanzen weder direkt noch indirekt in
die Lebensmittel transferiert werden können.
Die Industrie hat massive Bedenken gegen diese de facto-Forderungen einer Null-Migration
erklärt und will weitgehende Änderungen des Entwurfes erreichen. Insofern bleibt abzu-warten, ob und in welcher Fassung die GMP-Verordnung wie geplant zum 01.08.2008 in
Kraft treten wird.
Fazit: Die ITX-Problematik mit ihrer sehr differenzierten Ausprägung hinsichtlich der
Resonanz durch Industrie, Verbraucher und Behörden zeigt, dass Europa einheitliche und
spezifische Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien benötigt, damit nicht in Italien
oder Österreich unverkäufliche Ware in anderen EU-Ländern (darunter Deutschland)
„entsorgt“ wird. Der Druckfarben- und Verpackungsindustrie waren die Verwendung und die
Möglichkeit der nicht unerheblichen Migration von ITX seit längerem bekannt. Konkrete
Handlungschritte erfolgten erst auf öffentlichen bzw. behördlichen Druck. Dies zeigt, dass nur
ein System von Positivlisten, in die nur toxikologisch ausreichend bewertete Substanzen
Eingang finden, einen hohen Standard im Verbraucherschutz gewährleisten kann. Auch in
Zeiten von GMP und akkreditierten bzw. zertifizierten Herstellungssystemen ist eine leistungsfähige und moderne Überwachung unverzichtbar.
Auf der anderen Seite muss der Informationsfluss innerhalb der Wertschöpfungskette sicher
gestellt werden. Nur wenn die Lebensmittelabpacker die Zusammensetzung und die kritischen
Aspekte der Packmittel kennen, können sie mögliche Kontaminationen vermeiden oder
minimieren (z.B. Reduzierung des set-off durch veränderte Lagerungs- und Transport-
bedingungen).
Nicht zuletzt ist auch ein offenes Informationsmanagement seitens der Behörden erforderlich,
damit nicht durch einseitige Berichterstattung durch Verbände und Medien Ängste der
Verbraucher geschürt und einzelne Produktgruppen subjektiv diskriminiert werden.
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