Risikomanagement, Krisenmanagement und Kommunikation

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

 

- Zusammenfassung -

 

 

Dr. Christian Grugel, Braunschweig

 

Die Europäische Kommission hat mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit, dass im Januar 2000 von ihr herausgegeben wurde, ihre Erfahrungen aus dem BSE-Geschehen in ein neues Konzept für den Verbraucherschutz eingearbeitet. Kernstücke dieses Konzeptes sind die ganzheitliche Betrachtung der Lebensmittelsicherheit von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Verzehr und der Anspruch nach Transparenz und Unabhängigkeit der Risikobewertung.

 

Die neue Ausrichtung des europäischen Lebensmittelrechts findet ihre Entsprechung in den Organisationsstrukturen auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission hat folgerichtig die Aufgaben der Risikobewertung und der Kommunikation der neu gegründeten Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übertragen. Die Aufgaben des Risikomanagements und des Krisenmanagement sind bei der Europäischen Kommission geblieben. Das der europäischen Kommission unterstellte Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) nimmt Aufgaben im Risikomanagement wahr, insbesondere führt es die Zulassung von Drittbetrieben sowie Inspektionsreisen in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten durch.

 

Auch in Deutschland wurde der europäische Ansatz aufgegriffen. Das BSE-Geschehen war Anlass auf der Grundlage einer Schwachstellenanalyse des Bundesrechnungshofes den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland neu zu organisieren. Dies erfolgte zum einen durch die Integration der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz in das frühere Landwirtschaftsministerium. Zum anderen wurde der europäische Ansatz, Risikomanagement und Risikobewertung zu trennen, mit der Errichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Risikomanagementbehörde und des Bundesinstitutes für Risikobewertung als Behörde zur Risikobewertung umgesetzt. Darüber hinaus, sieht das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine verstärke Koordinierung im Bereich der Lebensmittelsicherheit durch das Instrument der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vor

 

In die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fallen heute das Risikomanagement im Bereich der Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen, die Pflanzenschutzmittelzulassung, die Tierarzneimittelzulassung, die Gentechnik und der wirtschaftliche Verbraucherschutz. Das BVL hat seinen Hauptsitz in Braunschweig, hier ist neben der Leitung und den Querschnittseinheiten die Abteilung „Pflanzenschutzmittel“ angesiedelt. In Berlin befinden sich die Abteilung „Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände“, die Abteilung „Tierarzneimittel“, die Abteilung „Gentechnik“, die Referatsgruppe Untersuchungen (Europäisches und Nationale Referenzlabore) und der „Wirtschaftliche Verbraucherschutz“.

 

 

Risikomanagement

 

Aufgaben des BVL im Bereich des Risikomanagements sind neben der Koordinierung bundesweiter Maßnahmen und der Berichterstattung im Bereich der Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen, die Frühbeobachtung und das Wissensmanagement, das Betreiben von Warnsystemen (Europäisches Schnellwarnsystem, Nationales Frühwarnsystem, BVL-Hotline) und die Entwicklung von Minimierungsstrategien.

 

Als Behörde an der Schnittstelle zwischen Bund und Ländern koordiniert das BVL die Erstellung von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften als Instrument zur Standardisierung von Verfahren im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Darüber hinaus koordiniert das BVL nationale Lebensmittelüberwachungsprogramme und den mehrjährigen nationalen Kontrollplan entsprechend den Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004. Auf der Grundlage von europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften erstellt das BVL, Berichte für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder für die Europäische Kommission. Ein Teil dieser Berichte werden in Form von Druckerzeugnissen oder auf der Internetseite des BVL der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Für die Arbeit der Behörde fällt der Frühbeobachtung, mit der erkennbare Veränderungen rechtzeitig wahrgenommen werden sollen, eine Schlüsselrolle zu. Dabei wertet das BVL die ihm gemeldeten Ergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die Meldungen aus dem europäischen Schnellwarnsystem sowie die vom BfR übermittelten wissenschaftlichen Bewertungen über neue Erkenntnisse zu bereits bekannten Gefahren sowie hinsichtlich der Identifizierung neuer Gefahren aus. Das BVL arbeitet darüber hinaus an der Entwicklung von IT-Programmen zur automatischen Analyse von Dokumenten und zur Prognose kollektiven Verhaltens. Als Behörde in einer Wissensgesellschaft hat das Wissensmanagement im BVL insbesondere im Bereich der Frühbeobachtung herausragende Bedeutung. Ziel ist es, den spezifischen Wissenszuwachs in elektronischen Medien zu überwachen und grundlegend neue Erkenntnisse zu identifizieren.

 

Im Rahmen des Risikomanagement betreibt das BVL Warnsysteme zur Lebensmittelsicherheit. Das BVL ist die nationale Kontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem. Es etabliert in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darüber hinaus ein nationales Frühwarnsystem, zum Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern in Fällen unterhalb der Auslöseschwelle für das Europäische Schnellwarnsystem. Für Bürgerbeschwerden hat das BVL eine Hotline installiert, in der Bürger über Internet oder per Telefon die Möglichkeit haben, anonyme Hinweise zu Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit zu geben.

 

 

Krisenmanagement

 

Im Bereich des Krisenmanagements unterscheidet man zwei Typen von Lebensmittelkrisen, zum einen Krisen mit bewerteter und der Öffentlichkeit bekannter Gefahr und zum anderen Krisen mit nicht ausreichend bewerteter und der Öffentlichkeit bislang unbekannter Gefahr. Das vom BVL entwickelten Organisationskonzept für das Krisenmanagement umfasst drei Phasen: die Frühbeobachtungsphase, die Ereignisphase und die Krisenbewältigungsphase. Aufgaben des BVL im Krisenmanagement sind neben der Erfassung, Auswertung und Darstellung krisenrelevanter Informationen, die Einrichtung eines Lagezentrums zur Annahme und Steuerung von Informationen, Krisendokumentation und Erstellung des jeweiligen aktuellen Sachstands sowie die Mitwirkung in den Task-Forces der zuständigen Behörden.

 

 


Kommunikation

 

Das BVL schafft auf der Grundlage seines Internetauftritts, der Pressearbeit, dem Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Beantwortung von Anfragen Transparenz. Die Kommunikation des BVL folgt der Prämisse, dass die Kommunikation von Risiken immer mit der Kommunikation von Maßnahmen und Ergebnissen zu verbinden ist.

 

Für die koordinierte Risikokommunikation zwischen Behörden stellt das BVL das Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL), eine webbasierte IuK-Plattform zur Bereitstellung, zum Austausch und zur gemeinsamen Bearbeitung von Informationen und Dokumenten, zur Verfügung. Die koordinierte Kommunikation der Pressestellen der Behörden erfolgt durch Rundsendung geplanter Stellungnahmen und Presseinformationen vor dem Erscheinen per Email.

 

In der Pressearbeit des BVL werden Presseinformationen beschränkt auf wichtige Fälle veröffentlicht. Hintergrundinformationen, die auf der Internetseite des BVL veröffentlich werden, geben darüber hinaus einen vertieften fachlichen oder rechtlichen Ein- oder Überblick.

 

Darüber hinaus bietet das vom BVL herausgegebene Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (JVL) eine Plattform für wissenschaftliche Beiträge aus der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und des Risikomanagements. Es ist an Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden, Medien und Verbraucher gerichtet.

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