Bisphenol F in Senf: Gesundheitliche Beeinträchtigungen trotz Datenlücken weiterhin unwahrscheinlich

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Die Substanz Bisphenol F (BPF) wurde wiederholt in Senfproben nachgewiesen. Das ergaben vor allem Probenanalysen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die höchsten Gehalte an BPF werden in Senferzeugnissen gemessen, die aus den hell strohgelb gefärbten Samen von Sinapis alba (L.) (weißer Senf) hergestellt werden. Es wird vermutet, dass BPF unter sauren Bedingungen aus dem natürlichen Inhaltsstoff Glucosinalbin entstehen kann. Glucosinalbin gehört zu den Glucosinolaten und kommt in den Samen des sogenannten weißen bzw. gelben Senfs (Sinapis alba (L.)) vor, nicht aber in den nach ihrer Farbe bezeichneten Samen des braunen (Brassica juncea (L.) Czern.) und schwarzen (Brassica nigra (L.) W.D.J. Koch) Senfs. Im Handel sind verschiedene (typischerweise eher milde) Senferzeugnisse erhältlich, die Senfsaatmischungen mit weißem Senf und meist. Essig sowie Gewürzen vermischt enthalten. BPF wird auch in anderen Lebensmitteln nachgewiesen. In Studien wurden die höchsten Gehalte in Fisch,
Meeresfrüchten und Fleisch bzw. Fleischprodukten ermittelt. Neben Lebensmitteln kommt BPF u. a. auch in Kosmetika und Körperpflegemitteln vor. Verlässliche Daten dazu, in welchen Mengen die Bevölkerung BPF ausgesetzt ist, sind zurzeit nicht vorhanden.

Toxikologisch ist BPF bislang kaum untersucht, noch fehlen wichtige Daten für eine Risikoabschätzung. Es gehört zur Gruppe der Bisphenole und ähnelt in seiner chemischen Struktur dem Bisphenol A (BPA). Aufgrund der chemischen Ähnlichkeit beider Stoffe ist davon auszugehen, dass BPF auch ähnlich wie BPA wirkt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte daher bereits im Jahr 2015 hilfsweise auf den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ermittelten, vorläufigen gesundheitlichen Richtwert für die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (TDI) von BPA zurückgegriffen, um das gesundheitliche Risiko von BPF einzuschätzen. Nach eigener Berechnung im Jahr 2023 schlägt das BfR inzwischen einen angepassten Richtwert von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) Körpergewicht (KG) und Tag vor. Der damals zugrunde gelegte TDI der EFSA betrug 4 µg/kg KG/Tag.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch BPF in Senf ist aus Sicht des BfR auch bei Anwendung des angepassten TDI-Werts des BfR in der Regel niedrig. Lediglich für Vielverzehrerinnen und -verzehrer von Senf (bei täglich 4 g Senf) mit überdurchschnittlich hohen BPF-Konzentrationen (mehr als 3,5 mg pro kg Senf) ist diese Aussage nicht belastbar, da diese Personen beim Konsum von Senf mit hohen BPF-Konzentrationen eine Menge aufnehmen können, die diesen TDI-Wert überschreitet.

> Hie> Hier gibt es die vollständige Mitteilung 019/2024 des BfR

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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